Stift Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Stift zu Bern den Kirchgenossen zu Rüti bei Büren jährlich 5 Pfund 5 Schillinge von grossen Zehnten daselbst an die Beleuchtung der Kirche verabfolgen soll., 1501.04.30 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:30.04.1501
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Stift zu Bern den Kirchgenossen zu Rüti bei Büren jährlich 5 Pfund 5 Schillinge von grossen Zehnten daselbst an die Beleuchtung der Kirche verabfolgen soll.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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