Stift Schultheiss und Rat zu Bern erkennen, dass der Kirchherr zu Röthenbach dem Propst des Stiftes Bern zuhanden des Gotteshauses Rüeggisberg jährlich wie bisher die festgesetzte Pension und Gült auszurichten schuldig sei; dagegen soll dem Kirchherrn ein grösserer Anteil an den Opfergaben zu Röth

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:19.02.1505
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erkennen, dass der Kirchherr zu Röthenbach dem Propst des Stiftes Bern zuhanden des Gotteshauses Rüeggisberg jährlich wie bisher die festgesetzte Pension und Gült auszurichten schuldig sei; dagegen soll dem Kirchherrn ein grösserer Anteil an den Opfergaben zu Röthenbach und Würzbrunnen zukommen als bisher.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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