Stift Schultheiss und Rat zu Bern fällen einen Schiedsspruch im Span zwischen dem Stift Bern und dem Kirchherrn zu Hilterfingen einerseits und dem Kloster Interlaken anderseits um den Zehnten zu Hilterfingen. Das Kloster Interlaken soll mit 450 Pfund für seine Ansprüche entschädigt werden, der Zeh

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:04.05.1508
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern fällen einen Schiedsspruch im Span zwischen dem Stift Bern und dem Kirchherrn zu Hilterfingen einerseits und dem Kloster Interlaken anderseits um den Zehnten zu Hilterfingen. Das Kloster Interlaken soll mit 450 Pfund für seine Ansprüche entschädigt werden, der Zehnten aber fortan dem Stift und dem Kirchherrn allein gehören.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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