Stift Das Gericht zu Büren erkennt auf die Klage des Chorherrn Wölffli (Wölfli), dass Germann Ysch (Isch) seinen Zins an das Stift nach Bern und nicht bloss bis Rüti führen müsse., 1515.02.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:09.02.1515
Titel:Das Gericht zu Büren erkennt auf die Klage des Chorherrn Wölffli (Wölfli), dass Germann Ysch (Isch) seinen Zins an das Stift nach Bern und nicht bloss bis Rüti führen müsse.
Archivalienart:Urkunde
 

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