Stift Schultheiss und Rat zu Bern befreien das Stift zu Bern von der Verpflichtung, wegen seiner Korn- und Heuzehnten obenaus der Stadt, einen Wucherstier zu halten und überbinden diese Pflicht dem Oberen Spital, wogegen das Stift dem Spital eine einmalige Entschädigung von 150 Pfund bezahlen soll

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:07.09.1523
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern befreien das Stift zu Bern von der Verpflichtung, wegen seiner Korn- und Heuzehnten obenaus der Stadt, einen Wucherstier zu halten und überbinden diese Pflicht dem Oberen Spital, wogegen das Stift dem Spital eine einmalige Entschädigung von 150 Pfund bezahlen soll.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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