Stift Das Gericht zu Rüeggisberg erkennt, dass Hans (Johann) Marti von Vorderfultigen, der den Prädikanten von Gerzensee beim Kauf eines Pferdes getäuscht hat, mit Leib und Gut der Herrschaft Rüeggisberg verfallen sein soll, ihn nach Gutfinden zu strafen., 1539.07.21 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:21.07.1539
Titel:Das Gericht zu Rüeggisberg erkennt, dass Hans (Johann) Marti von Vorderfultigen, der den Prädikanten von Gerzensee beim Kauf eines Pferdes getäuscht hat, mit Leib und Gut der Herrschaft Rüeggisberg verfallen sein soll, ihn nach Gutfinden zu strafen.
Siegler:Rudolf von Graffenried, Venner des Landgerichts Seftigen (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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