Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass die Mühlenbesitzer im Sulgenbach den Weiher zu Holligen wie bisher jeweilen abends schliessen und morgens wieder öffnen sollen. Die Instandstellung des defekten Wasserschlosses (Stämpfel) dagegen obliege Peter von Graffenried, dem Besitzer des Schlosses Holl

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:08.12.1554
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass die Mühlenbesitzer im Sulgenbach den Weiher zu Holligen wie bisher jeweilen abends schliessen und morgens wieder öffnen sollen. Die Instandstellung des defekten Wasserschlosses (Stämpfel) dagegen obliege Peter von Graffenried, dem Besitzer des Schlosses Holligen. (Graffenried appelliert am 07.01.1555 gegen diesen Entscheid an M.G.H. Der Spruch des Rats ist nicht bekannt.)
Siegler:Hans (Johann) Jakob Delsberger, Grossweibel zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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