Stift M.G.H. zu Bern, als Kollatoren und Gerichtsherren zu Oberwichtrach, überlassen dem Alt-Schultheissen Johannes Steiger zu Bern den Korn-, Haber- und Werchzehnten, den die Pfrund Oberwichtrach bisher auf zwei Lehengütern und ab etlichen Äckern in der Zeitzelg zu Niederwichtrach innegehabt hat,

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:24.11.1568
Titel:M.G.H. zu Bern, als Kollatoren und Gerichtsherren zu Oberwichtrach, überlassen dem Alt-Schultheissen Johannes Steiger zu Bern den Korn-, Haber- und Werchzehnten, den die Pfrund Oberwichtrach bisher auf zwei Lehengütern und ab etlichen Äckern in der Zeitzelg zu Niederwichtrach innegehabt hat, auch Reute- und Riedzehnten. Johann Steiger übernimmt dafür eine Zinspflicht der Pfrund Oberwichtrach an den Oberen Spital zu Bern (je 5 Mütt Dinkel und Haber) und übergibt dieser Pfrund ausserdem zwei Gültbriefe, lautend auf Hans (Johann) Merz zu Uettligen und Michel (Michael) Stucki zu Münsingen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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