Identifikationsbereich |
Signatur: | BB 02.11 |
Titel: | Sanitätskollegium |
Inhalt: | Das Sanitätskollegium besteht aus der medizinischen, zahnärztlichen, pharmazeutischen und tierärztlichen Sektion. Einmal jährlich tritt das Kollegium in der Plenarversammlung zusammen. Das Kollegium ist zuständig für die Begutachtung von Entwürfen zu Gesetzen und Vorschriften für das Medizinalwesen und die öffentliche Gesundheitspflege, die Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten sowie Beschwerden. |
Entstehungszeitraum: | 1970 - 2008 |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | 2014/58 |
Verwaltungsgeschichte: | Nach Art. 21 Abs. 2 Verordnung über das Sanitätskollegium ist das Sanitätskollegium administrativ der Gesundheits- und Fürsorgedirektion beigeordnet. Es untersteht der Aufsicht des Regierungsrates. Mit BAG 22-105 - Spitalversorgungsverordnung (SpVV) (Änderung vom 23.11.2022, Inkrafttreten per 01.01.2023) ist die Verordnung über das Sanitätskollegium aufgehoben worden. Die Aufgaben des Sanitätskollegiums wurden von der Verwaltung übernommen. |
Bewertung und Kassation: | Von den angebotenen Fallakten aus dem Zeitraum von 1971 bis 2003 wurden die Jahrgänge 1977, 1987 und 1997 integral übernommen. |
Umfang: | 1.3 Laufmeter |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | Siehe auch: Sanitätskollegium, 1971-2014 (Gliederungsgruppe I)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=617758 |
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