Stift Das Gericht der Stadt Bern urteilt, dass der Junker Rudolf von Rümligen das Schwesternhaus bei der Pfarrkirche in Bern im Besitz des Guts "zur Leimgruben" ungestört lassen solle., 1343.05.30 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:30.05.1343
Titel:Das Gericht der Stadt Bern urteilt, dass der Junker Rudolf von Rümligen das Schwesternhaus bei der Pfarrkirche in Bern im Besitz des Guts "zur Leimgruben" ungestört lassen solle.
Siegler:Johannes von Bubenberg, Schultheiss zu Bern (f.)
Druckstelle:Fontes 6, 738, 768
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=62005
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern