Stift Bruder Heinrich von Ringgenburg, Deutschordenslandkomtur in Elsass und Burgund, und das Deutschordenshaus zu Bern anerkennen die Verpflichtung, das ihnen dereinst aus dem Nachlass der Schwestern Greda (Margaretha) und Anna von Stempfen (Steinphen) zufallende Gut binnen fünf Jahren nach der b

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:10.11.1353
Titel:Bruder Heinrich von Ringgenburg, Deutschordenslandkomtur in Elsass und Burgund, und das Deutschordenshaus zu Bern anerkennen die Verpflichtung, das ihnen dereinst aus dem Nachlass der Schwestern Greda (Margaretha) und Anna von Stempfen (Steinphen) zufallende Gut binnen fünf Jahren nach der beiden Schwestern Tod an eigen oder an "geltend guet" zur Begehung der Jahrzeit anzulegen.
Siegler:Landkomtur in Elsass und Burgund (I) / Leutpriester zu Bern (I)
Druckstelle:Fontes 8, 25, 66
Archivalienart:Urkunde
 

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