Stift Das Gericht zu Rüeggisberg erkennt, dass Hans (Johann) Hoffmann von Oberbütschel wegen groben gotteslästerlichen Fluchens der Herrschaft verfallen sein soll, ihn nach Gutfinden an Leib und Gut zu strafen., 1562.04.20 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:20.04.1562
Titel:Das Gericht zu Rüeggisberg erkennt, dass Hans (Johann) Hoffmann von Oberbütschel wegen groben gotteslästerlichen Fluchens der Herrschaft verfallen sein soll, ihn nach Gutfinden an Leib und Gut zu strafen.
Siegler:Wolfgang von Weingarten, Venner zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=62651
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern