Thun Das Gericht zu Thun schützt den Anspruch des Leutpriesters Johannes Bindo von Thun auf einen jährlichen Erbzins von 7 Gulden, zu 1 Pfund 7 Schilling pro Gulden, von den Lehenleuten des Gutes zu Hofstetten., 1410.03.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:10.03.1410
Titel:Das Gericht zu Thun schützt den Anspruch des Leutpriesters Johannes Bindo von Thun auf einen jährlichen Erbzins von 7 Gulden, zu 1 Pfund 7 Schilling pro Gulden, von den Lehenleuten des Gutes zu Hofstetten.
Siegler:Heinrich von Ringoltingen, Schultheiss zu Thun (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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