Thun Fischerordnung für die Schiffleute von Bern, Freiburg und Solothurn in der Aare, Emme, Zihl, Sense und Saane. Zwei Exemplare Datierung: 1510 (?) s. d. Für eine Datierung auf 1510 sprechen dei Missiven vom 23.04.1510 und 11.06.1510 im Deutsch-Missivenbuch M, fol. 162 r und 187 r. Zu dieser zei

Archivplan-Kontext


Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:1510
Titel:Fischerordnung für die Schiffleute von Bern, Freiburg und Solothurn in der Aare, Emme, Zihl, Sense und Saane. Zwei Exemplare Datierung: 1510 (?) s. d. Für eine Datierung auf 1510 sprechen dei Missiven vom 23.04.1510 und 11.06.1510 im Deutsch-Missivenbuch M, fol. 162 r und 187 r. Zu dieser zeitlichen Ansetzung fügt es sich auch gut ein, dass im Text dieser Ordnung ein Herr Hans Arnold Segesser als Besitzer von Fischfachen erwähnt wird. Das dürfte sich auf Hans Arnold Segesser von Aarau beziehen, der von 1503-1520 Träger bernischer Lehen war (gest. 1520). Vgl. auch die etwas veränderte Erneuerung dieser Ordnung vom 30.05.1524.
Archivalienart:Urkunde
 

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