Thun Das Gericht zu Thun schützt nach verhörter Kundschaft den Anspruch der beiden Brüder Peter Hübschi, Alt-Tschachtlan im Niedersimmental, und Lienhard Hübschi, Vogt zu Nidau, auf "Kandermattersche" Pfründe im Spital zu Thun, da sie hinreichend nachgewiesen haben, dass ihre Grossmutter eine gebo

Archivplan-Kontext


Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:09.02.1525
Titel:Das Gericht zu Thun schützt nach verhörter Kundschaft den Anspruch der beiden Brüder Peter Hübschi, Alt-Tschachtlan im Niedersimmental, und Lienhard Hübschi, Vogt zu Nidau, auf "Kandermattersche" Pfründe im Spital zu Thun, da sie hinreichend nachgewiesen haben, dass ihre Grossmutter eine geborene Waser war. Vgl. Urkunde vom 24.01.1525
Siegler:Urban Baumgarter, Schultheiss zu Thun (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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