Thun Die Gemeinde Blumenstein übergibt die niedere Gerichtsbarkeit (zu Blumenstein), die sie vom letzten Twingherrn Johann Franz von Wattenwyl erworben hat, an die Stadt Bern. Dagegen werden die Güter in der Herrschaft Blumenstein aus der Mannlehenpflicht entlassen und die Gemeindegenossen von der

Archivplan-Kontext


Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:21.03.1642
Zeitraum 2:16.04.1642
Titel:Die Gemeinde Blumenstein übergibt die niedere Gerichtsbarkeit (zu Blumenstein), die sie vom letzten Twingherrn Johann Franz von Wattenwyl erworben hat, an die Stadt Bern. Dagegen werden die Güter in der Herrschaft Blumenstein aus der Mannlehenpflicht entlassen und die Gemeindegenossen von der Leistung von Allmendzinsen, Gerichtshühnern und Herrschaftstagwen befreit. Datierung: 21.03.1642/31.03.1642, 16.04.1642/26.04.1642 Mit zwei Beilagen
Siegler:Anton von Graffenried, Venner zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=64070
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern