Thun Erklärung Der Staat Bern (Finanzdirektion) gestattet der Schweizerischen Telegraphen- und Telephonverwaltung das Aufstellen eines Kuppelgestänges und einer einfachen Telephonstange auf dem Pfrundgut in Hilterfingen., 1917.09.18 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:18.09.1917
Zeitraum 2:28.09.1917
Titel:Erklärung Der Staat Bern (Finanzdirektion) gestattet der Schweizerischen Telegraphen- und Telephonverwaltung das Aufstellen eines Kuppelgestänges und einer einfachen Telephonstange auf dem Pfrundgut in Hilterfingen.
Archivalienart:Urkunde
 

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