Trachselwald Mangold von Brandis, Propst in der Reichenau, den sein Bruder Thüring von Brandis, Herr zu Weissenburg, für den Fall, dass er kinderlos stürbe, zum Erben all seines Besitzes eingesetzt hat, vereinbart mit der Stadt Bern, dass im Fall eines solchen Erbantritts Mangolds, das Burgrecht,

Archivplan-Kontext


Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:01.09.1374
Titel:Mangold von Brandis, Propst in der Reichenau, den sein Bruder Thüring von Brandis, Herr zu Weissenburg, für den Fall, dass er kinderlos stürbe, zum Erben all seines Besitzes eingesetzt hat, vereinbart mit der Stadt Bern, dass im Fall eines solchen Erbantritts Mangolds, das Burgrecht, welches Thüring mit der Stadt geschlossen hat, weiterhin in Kraft bleiben soll.
Siegler:Mangold von Brandis, Propst in der Reichenau (II) / Deutschordensleutpriester zu Bern (II)
Druckstelle:Fontes 9, 408, 875
Archivalienart:Urkunde
 

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