Trachselwald Burkard (Burkhard) von Sumiswald verschreibt seiner Gattin Margaretha von Mülinen zum Ersatz für das, was ihr beim Verkauf der Herrschaft Trachselwald an Ehesteuer, Morgengabe und Widerfall abgegangen ist, all sein fahrendes Gut, das er jetzt oder inskünftig an Silbergeschirr, Hausrat

Archivplan-Kontext


Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:26.10.1408
Titel:Burkard (Burkhard) von Sumiswald verschreibt seiner Gattin Margaretha von Mülinen zum Ersatz für das, was ihr beim Verkauf der Herrschaft Trachselwald an Ehesteuer, Morgengabe und Widerfall abgegangen ist, all sein fahrendes Gut, das er jetzt oder inskünftig an Silbergeschirr, Hausrat und anderen Dingen besitzt oder besitzen wird, zu ihrer freien Verfügung. Auch Vermögenszuwachs durch Erbschaft oder Schenkung soll ihr zukommen. Stadtrecht von Bern, III, S. 313, Z. 10-30
Siegler:Burkard (Burkhard) von Sumiswald (II) / Andreas von Mörsberg, Komtur zu Sumiswald (II) / Petermann (Peter) Rieder, Burger zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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