Trachselwald Das Gericht zu Lützelflüh gewährt dem Jakob von Montmajor (Jacques de Montmajeur) nochmals eine Frist von vierzehn Tagen, um sich mit seinen Gläubigern zu verständigen, ehe diese auf die Herrschaft Brandis greifen dürfen. Datierung: 22.10.1607 / 01.11.1607 Beilagen: Kopie und französi

Archivplan-Kontext


Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:22.10.1607
Zeitraum 2:01.11.1607
Titel:Das Gericht zu Lützelflüh gewährt dem Jakob von Montmajor (Jacques de Montmajeur) nochmals eine Frist von vierzehn Tagen, um sich mit seinen Gläubigern zu verständigen, ehe diese auf die Herrschaft Brandis greifen dürfen. Datierung: 22.10.1607 / 01.11.1607 Beilagen: Kopie und französische Übersetzung
Siegler:Jakob Keller, Landvogt zu Trachselwald (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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