Trachselwald Vertrag Der Staat Bern tritt den Besitzern der Alp "Rafreute" den in der Gemeinde Trachselwald gelegenen sogenannten "Rafreuteboden" (ca. 1 Jucharte) als Eigentum ab, wogegen diese auf das Weidgangsrecht im ganzen "Rafrütischwand" verzichten., 1853.07.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:09.07.1853
Zeitraum 2:30.09.1853
Titel:Vertrag Der Staat Bern tritt den Besitzern der Alp "Rafreute" den in der Gemeinde Trachselwald gelegenen sogenannten "Rafreuteboden" (ca. 1 Jucharte) als Eigentum ab, wogegen diese auf das Weidgangsrecht im ganzen "Rafrütischwand" verzichten.
Archivalienart:Urkunde
 

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