Trachselwald Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Huttwil das Chor der Kirche in Huttwil zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht., 1898.08.24 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:24.08.1898
Titel:Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Huttwil das Chor der Kirche in Huttwil zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht.
Archivalienart:Urkunde
 

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