Signatur: | BB 04.4.2678 |
Titel: | Arrestkontrolle 1929 - 1941 (alphabetisch) |
Inhalt: | In dieser Arrestkontrolle sind vorwiegend Personen (darunter viele Frauen) erfasst worden, die aufgrund Artikel 3 APG eingesperrt worden sind. Dieser Artikel lautet folgendermassen:
Gesetz über die Armenpolizei und die Enthaltungs- und Arbeitsanstalten von 1. Dezember 1912 Art. 3. Eltern, die sich dem Müssiggang oder dem Trunk ergeben und dadurch bewirken, dass sie oder ihre Kinder in Not geraten müssen, kinderlose Personen, die sich durch Faulheit oder Liederlichkeit in eine Lebenslange bringen, in der sie der öffentlichen Armenpflege voraussichtlich zur Last fallen müssen, können, nach vorheriger, nutzloser Verwarnung durch die Armenbehörden, mit Arrest bestraft werden. |
Entstehungszeitraum: | 1929 - 1941 |
Bemerkungen: | Kein Originaltitel |
Archivalienart: | Akte/Dokument |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=679012 |
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