Identifikationsbereich |
Titel: | Chorgerichte, Ehegerichte |
Entstehungszeitraum: | 1529 - 1859 |
Zusätzliche Begriffe: | Sittengerichte, Konsistorialgerichte |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Die Chorgerichte wurden per Mandat vom 21. Juni 1528 eingeführt zur Ausübung der früheren geistlichen Gerichtsbarkeit (Konsistorialgerichtsbarkeit) und zur Handhabung der Chorgerichtssatzung. Nebst der Regelung der Almosen und Feiertage bildete sich als eigentliche Hauptaufgabe bald die Erledigung von Vorfällen heraus, welche die Ehe oder das Eherecht betrafen. Daneben beurteilten die Chorgerichte sittliche Vergehen. Chorgerichte wurden in allen Kirchgemeinden eingerichtet. Das Chorgericht der Stadt Bern war gleichzeitig Appellationsinstanz aller übrigen Chorgerichte. Deshalb wurde es zuweilen auch "Oberchorgericht" genannt. Ab 1803 wurde es als "Oberehegericht des Kantons Bern" weitergeführt. Im Stadtbezirk von Bern gelangten "nach ehevoriger Übung alle Konsistorial-Angelegenheiten geradezu und unmittelbar vor das obere Ehegericht" (Verordnung über die Einführung der untergeordneten Behörden des Kantons für den Amtsbezirk Bern vom 2.7.1803). Das Oberehegericht wurde 1831 abgeschafft. In den Kirchgemeinden übernahmen sog. "Sittengerichte" die Aufgaben der Chorgerichte (bis 1846). Die Chorgerichtsmanuale befinden sich heute - mit Ausnahme derjenigen der Stadt Bern - in den Archiven der Kirchgemeinden. |
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