Identifikationsbereich |
Signatur: | BB 6 |
Titel: | Kirchendirektion |
Entstehungszeitraum: | 19. Jh. - 20. Jh. |
Zusätzliche Begriffe: | Eglise, cultes |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Kirchenwesen im Kanton Bern, Zuständigkeit seit 1831:
Erziehungsdepartement, 1831-1846: Gesetz vom 8.11.1831 über die Organisation der Departemente des Regierungsrates, Art. 37: "Es [das Erziehungsdepartement] beschäftigt sich mit der Aufsicht, Beschützung, Beförderung, Unterstützung und Verwaltung aller Anstalten für die Erziehung und für den öffentlichen Unterricht; ferner mit den Angelegenheiten der beiden Kirchen, insofern dieselben den Verfügungen der weltlichen Gewalt unterliegen." Staatsverfassung vom 13.7.1846, Art. 46: "Die Verwaltung des Kirchenwesens soll von der Direktion der Erziehung getrennt werden"; Art. 98: "Den Staatsbehörden ist namentlich zur Pflicht gemacht, die folgenden Gesetze unverzüglich zu revidieren oder zu erlassen: ... 6) das Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens."
Justiz- und Polizeidirektion, 1847-1866: Gesetz vom 25.1.1847 über die Organisation und Geschäftsform des Regierungsrates und der Direktionen, Art. 32: "Direktion der Justiz und Polizei. In ihren Bereich fällt: ... c) das Kirchenwesen, in so weit es nach der Verfassung in den Bereich des Staates fällt.
Direktion des Kirchenwesens, 1866-1993: Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat über die Staatsverwaltung des Kantons Bern im Jahre 1866: Erster Staatsverwaltungsbericht der Direktion des Kirchenwesens. Eigene Geschäftskontrolle der Direktion seit 1865.
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, ab 1994: Beauftragte/r für kirchliche Angelegenheiten |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | Fortsetzung siehe: BB 03.7 Beauftragte/-r für kirchliche Angelegenheiten (BKA), 1816-2010 (Teilbestand)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=85 |
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