Identifikationsbereich |
Titel: | Allgemeines |
Inhalt: | Gemäss dem Armengesetz vom 1. Juli 1857 wurde die Armenpflege eingeteilt in A: Armenpflege für die Notarmen B: Armenpflege für die Dürftigen
Als Notarme wurden vermögenslose Waisen und Erwachsene bezeichnet, die aufgrund angeborener Übel, Gebrechen des Alters oder unheilbarer Krankheiten dauernd arbeits- und verdienstunfähig waren. Als Dürftige bezeichnete man vorübergehend arbeits- und erwerbsunfähige Kranke, arbeitsfähige Einzelpersonen und Familien, die infolge einer besonderen Notsituation Mangel litten sowie notarm gewordene Personen bis zu ihrer Aufnahme auf den Etat der Notarmen.
Entsprechend der oben erwähnten Einteilung wurden die Geschäftskontrollen und Akten der Armendirektion eingeteilt in: A: Geschäfte der Notarmenpflege B: Geschäfte der Spend-Armenpflege (Dürftige) C: Auswärtige Armenpflege |
Entstehungszeitraum: | 1857 - 1926 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=125773 |
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