Burgdorf Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der "Längenbergwald" und das obere und niedere "Brüggli" bis auf weiteres der Kartause Thorberg verbleiben. Sollte diese aber einen geplanten Weiher erstellen, so fallen diese Besitzungen als Entschädigung an die Gemeinde Ersigen. Ferner werde

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:16.02.1479
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der "Längenbergwald" und das obere und niedere "Brüggli" bis auf weiteres der Kartause Thorberg verbleiben. Sollte diese aber einen geplanten Weiher erstellen, so fallen diese Besitzungen als Entschädigung an die Gemeinde Ersigen. Ferner werden die Holznutzungsrechte der Leute von Ersigen, der Bezug von Bussen, die Leistung von Tagwen und die Ablieferung von "Bach-Hühnern" geregelt.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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