Burgdorf Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass den Leuten von Münsingen das Acherumsrecht im "Schwandholz" nicht zustehe, dass sie es aber beim Thorberger Lehenmann auf dem "Eichigut" nachsuchen können, wenn er es selbst nicht bedarf. Der Lehenmann selbst, soll nur das für die Instandhaltu

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:16.02.1479
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass den Leuten von Münsingen das Acherumsrecht im "Schwandholz" nicht zustehe, dass sie es aber beim Thorberger Lehenmann auf dem "Eichigut" nachsuchen können, wenn er es selbst nicht bedarf. Der Lehenmann selbst, soll nur das für die Instandhaltung des "Eichiguts" notwendige Holz dort schlagen, als Brennholz aber Stauden und unnützes Holz verwenden.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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