Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der Heuzehnten ab den neuen Matten zu Mülchi dem Bendicht (Benedikt) am Hubel zugehöre und dass der Anspruch des St. Ursenstifts unbegründet sei., 1504.05.31 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:31.05.1504
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der Heuzehnten ab den neuen Matten zu Mülchi dem Bendicht (Benedikt) am Hubel zugehöre und dass der Anspruch des St. Ursenstifts unbegründet sei.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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