Freiheiten Vidimus vom 14.06.1395 (ausgestellt durch Propst Niklaus (von Hanselden) von Interlaken und die Ritter Otto von Bubenberg und Conrad (Konrad) von Burgistein) Kaiser Karl IV. erklärt, dass Bern wegen des Aufenthalts Geächteter in der Stadt nicht belangt werden dürfe, doch soll die Stadt

Archivplan-Kontext


Signatur:Freiheiten
Fach (Urkunden):Freiheiten
Entstehungszeitraum:03.10.1376
Zeitraum 2:14.06.1395
Titel:Vidimus vom 14.06.1395 (ausgestellt durch Propst Niklaus (von Hanselden) von Interlaken und die Ritter Otto von Bubenberg und Conrad (Konrad) von Burgistein) Kaiser Karl IV. erklärt, dass Bern wegen des Aufenthalts Geächteter in der Stadt nicht belangt werden dürfe, doch soll die Stadt den Anklägern gegen Geächtete Recht halten.
Siegler:Vidimus (1395): Niklaus, Propst zu Interlaken (II) / Otto von Bubenberg, Ritter (II) / Conrad (Konrad) von Burgistein, Ritter (I)
Druckstelle:Fontes 9, 513, 1055
Archivalienart:Urkunde
 

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