Freiheiten Vidimus vom 07.02.1464 (vidimiert durch Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil) Kaiser Karl IV. erklärt, dass Bern wegen des Aufenthalts Geächteter in der Stadt nicht belangt werden dürfe, doch soll die Stadt den Anklägern gegen Geächtete Recht halten., 1376.10.03 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Freiheiten
Fach (Urkunden):Freiheiten
Entstehungszeitraum:03.10.1376
Zeitraum 2:07.02.1464
Titel:Vidimus vom 07.02.1464 (vidimiert durch Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil) Kaiser Karl IV. erklärt, dass Bern wegen des Aufenthalts Geächteter in der Stadt nicht belangt werden dürfe, doch soll die Stadt den Anklägern gegen Geächtete Recht halten.
Siegler:Vidimus (1464): Hofgericht zu Rottweil (I)
Druckstelle:Fontes 9, 513, 1055
Archivalienart:Urkunde
 

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