Signatur: | Interlaken |
Fach (Urkunden): | Interlaken |
Entstehungszeitraum: | 28.02.1491 |
Titel: | Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass niemand Güter des Klosters Interlaken wie freies Eigen verkaufen, vertauschen und belasten darf ohne Zustimmung des Klosters und seiner Bevollmächtigten. Wo dies aber bereits geschehen wäre oder künftighin geschähe, soll eine solche Handlung ohne Rechtskraft sein und den Verlust des Lehenguts und gerichtliche Bestrafung nach sich ziehen. |
Siegler: | Stadt Bern (I) |
Archivalienart: | Urkunde |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=45525 |
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