Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass niemand Güter des Klosters Interlaken wie freies Eigen verkaufen, vertauschen und belasten darf ohne Zustimmung des Klosters und seiner Bevollmächtigten. Wo dies aber bereits geschehen wäre oder künftighin geschähe, soll eine solche Handlung

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:28.02.1491
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass niemand Güter des Klosters Interlaken wie freies Eigen verkaufen, vertauschen und belasten darf ohne Zustimmung des Klosters und seiner Bevollmächtigten. Wo dies aber bereits geschehen wäre oder künftighin geschähe, soll eine solche Handlung ohne Rechtskraft sein und den Verlust des Lehenguts und gerichtliche Bestrafung nach sich ziehen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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