Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass niemand steuerbare und vogthörige Güter des Klosters Interlaken mit Ueberzinsen, Seelgeräten etc. beladen dürfe ohne Wissen und Zustimmung des Klosters und seiner Amtsleute. Geschähe es dennoch, so soll diese Handlung keine Rechtskraft haben

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:28.02.1491
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass niemand steuerbare und vogthörige Güter des Klosters Interlaken mit Ueberzinsen, Seelgeräten etc. beladen dürfe ohne Wissen und Zustimmung des Klosters und seiner Amtsleute. Geschähe es dennoch, so soll diese Handlung keine Rechtskraft haben und den Verlust des Lehengutes nach sich ziehen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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