FA von Hallwyl, Abschriften, 1300.02.05 (d) Hartmann von Hallwyl besitzt das zum Hof Reinach gehörende Gericht auf dem Dorf zu Seengen, das dem Gerichtsherrn 1 lb. und dem richtenden Beamten 5 s. jährlich einbringt, 1300.02.05 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1300.02.05 (d)
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:05.02.1300
Titel:Hartmann von Hallwyl besitzt das zum Hof Reinach gehörende Gericht auf dem Dorf zu Seengen, das dem Gerichtsherrn 1 lb. und dem richtenden Beamten 5 s. jährlich einbringt
Archivalienart:Urkunde
 

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