FA von Hallwyl, Abschriften, 1421.04.27 Unter den Instruktionen an die Boten von Luzern auf die Tagsatzung nach Baden betrifft Art. 3 die Angelegenheit Grimm von Grünenberg, Rudolf von Hallwyl. Die Boten sollen sich darin mit einem Mehrheitsentscheid der Eidgenossen zufrieden geben nach ihrem Gutd

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1421.04.27
Titel:Unter den Instruktionen an die Boten von Luzern auf die Tagsatzung nach Baden betrifft Art. 3 die Angelegenheit Grimm von Grünenberg, Rudolf von Hallwyl. Die Boten sollen sich darin mit einem Mehrheitsentscheid der Eidgenossen zufrieden geben nach ihrem Gutdünken
Entstehungszeitraum:27.04.1421
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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