Seftigen Der Rat zu Bern anerkennt nach verhörter Kundschaft die Ansprüche der Kinder von Petermann (Peter) Ritsch sel. von Freiburg betr. die Grenzen des ihnen zustehenden Gerichts zu Niedermuhlern., 1433.01.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:23.01.1433
Titel:Der Rat zu Bern anerkennt nach verhörter Kundschaft die Ansprüche der Kinder von Petermann (Peter) Ritsch sel. von Freiburg betr. die Grenzen des ihnen zustehenden Gerichts zu Niedermuhlern.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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