Seftigen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden im Streit des Klosters Interlaken mit dem Leutpriester und den Kirchgenossen zu Belp betr. Anstellung eines Helfers zu Belp, dass der Leutpriester gehalten sei, einen Helfer anzustellen und zu besolden, dass aber das Kloster Interlaken dem Leutpries

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:30.03.1435
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden im Streit des Klosters Interlaken mit dem Leutpriester und den Kirchgenossen zu Belp betr. Anstellung eines Helfers zu Belp, dass der Leutpriester gehalten sei, einen Helfer anzustellen und zu besolden, dass aber das Kloster Interlaken dem Leutpriester dafür seine Besoldung um 10 Mütt Dinkel und 20 Mütt Haber verbessern soll, so dass diese insgesamt fortan 93 Mütt Kornes betragen wird.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=57951
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern