FA von Hallwyl, Urkunden, 1382.05.24 Heinrich, Bischof von Konstanz, gibt auf Klage des Petrus Senn, Bischofs von Zeitun, gegen Rudolf, Propst von Beromünster, wegen Verhinderung in der Besitznahme der ihm vor zwei Jahren verschriebenen Unterpfänder, bestehend aus dem Haus des Propstes zu Münster

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1382.05.24
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:24.05.1382
Titel:Heinrich, Bischof von Konstanz, gibt auf Klage des Petrus Senn, Bischofs von Zeitun, gegen Rudolf, Propst von Beromünster, wegen Verhinderung in der Besitznahme der ihm vor zwei Jahren verschriebenen Unterpfänder, bestehend aus dem Haus des Propstes zu Münster samt all seinem beweglichen und unbeweglichen Eigentum, einen Erlass heraus, worin er die Durchführung der Exekution anbefiehlt und alle Störer derselben mit dem Interdict bedroht.
Bemerkungen:Lateinischer Text
[handschriftl. Notiz] s. Mülinen Be Tb 1905 f. 186
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=583870
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern