Stift Das Gericht zu Bern entscheidet, dass das Kloster Frauenkappelen den Zehnten zu St. Margrethen zu Mühledorf wie bisher innehaben soll. Ein Jahrzeitzins an die Kirche zu Rohrbach ab diesem Zehnten soll auch vom Kloster getragen werden., 1451.03.03 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:03.03.1451
Titel:Das Gericht zu Bern entscheidet, dass das Kloster Frauenkappelen den Zehnten zu St. Margrethen zu Mühledorf wie bisher innehaben soll. Ein Jahrzeitzins an die Kirche zu Rohrbach ab diesem Zehnten soll auch vom Kloster getragen werden.
Siegler:Heinrich von Bubenberg, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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