Stift Das Gericht zu Leuzigen erkennt, dass die alte Eicherin daselbst dem Frauenkloster zu Frauenkappelen ab einer Schuppose zu Leuzigen 2 Viertel Dinkel und nicht bloss 4 Mäss jährlich als Zins zu geben schuldig sei., 1451.05.12 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:12.05.1451
Titel:Das Gericht zu Leuzigen erkennt, dass die alte Eicherin daselbst dem Frauenkloster zu Frauenkappelen ab einer Schuppose zu Leuzigen 2 Viertel Dinkel und nicht bloss 4 Mäss jährlich als Zins zu geben schuldig sei.
Siegler:Hans (Johann) von Schwarzenburg, Schultheiss zu Büren (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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