Seftigen Kaspar Kuttler, Grossweibel und Statthalter des Schultheissen Johannes von Erlach am Gericht zu Bern, beurkundet einen gerichtlichen Entscheid, der besagt, dass die Bewohner von Kehrsatz in den Banhölzern der gleichnamigen Herrschaft weder Brennholz sammeln noch Holz für Zäune schlagen dü

Archivplan-Kontext


Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:02.03.1537
Titel:Kaspar Kuttler, Grossweibel und Statthalter des Schultheissen Johannes von Erlach am Gericht zu Bern, beurkundet einen gerichtlichen Entscheid, der besagt, dass die Bewohner von Kehrsatz in den Banhölzern der gleichnamigen Herrschaft weder Brennholz sammeln noch Holz für Zäune schlagen dürfen. Der Beklagte Anthon Spillmann, Altvenner und des Rats zu Bern, belegt anhand von zwei Urkunden aus den Jahren 1488 und 1529 sowie anhand eines Eintrags in einem Urbar, dass er alle Rechte in diesen Wäldern rechtmässig erworben hat.
Siegler:Kaspar Kuttler, Grossweibel zu Bern (I)
Bemerkungen:Inkl. Transkription
Archivalienart:Urkunde
 

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