FA von Hallwyl, Urkunden, 1492.01.15 Schultheiss und Rat von Luzern schreiben an Dietrich von Hallwyl wegen dessen Streit mit Propst und Kapitel zu Münster, 2 Viertel Kernen zu Hägglingen betreffend, deretwegen die beiden Parteien bereits vor gemeiner Eidgenossen Ratsboten in Recht gestanden. Sie

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1492.01.15
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:15.01.1492
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern schreiben an Dietrich von Hallwyl wegen dessen Streit mit Propst und Kapitel zu Münster, 2 Viertel Kernen zu Hägglingen betreffend, deretwegen die beiden Parteien bereits vor gemeiner Eidgenossen Ratsboten in Recht gestanden. Sie ersuchen ihn, da er diese Sache einem Kaplan übergeben, der die Herren von Münster durch Zitation vor geistliche Gerichte beunruhigt, sich an den eidgenössischen Spruch zu halten und die erfolgte Zitation abzustellen mit dem Hinweis auf den alten Brauch, in der Eidgenossenschaft keine fremden Gerichte gelten zu lassen.
Archivalienart:Urkunde
 

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