FA von Hallwyl, Urkunden, 1506.04.09 Hans Hilfiker von Othmarsingen, Untervogt der Grafschaft Lenzburg, fällt als Vorsitzender des Grafschaftsgerichtes zu Lenzburg im Namen und anstatt Burkharts von Erlach, Obervogt daselbst, zwei Sprüche im Streit zwischen denen von Egliswil als Kläger am einen u

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1506.04.09
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:09.04.1506
Titel:Hans Hilfiker von Othmarsingen, Untervogt der Grafschaft Lenzburg, fällt als Vorsitzender des Grafschaftsgerichtes zu Lenzburg im Namen und anstatt Burkharts von Erlach, Obervogt daselbst, zwei Sprüche im Streit zwischen denen von Egliswil als Kläger am einen und Dietrich von Hallwyl als Beklagten am andern Teil wegen Beeinträchtigung ihres Weidgangs im Schlatt durch Absperrung der gewohnten Feldfahrt ebenso in ihrem Twing und Allmend durch Anlage eines Weihers. Da sich der Beklagte Dietrich von Hallwyl über die ergangenen Urteile beschwert, werden ihm diese auf sein Ersuchen zur Appellation vor die gnädigen Herren in Bern urkundlich ausgefertigt
Siegler:Burkchardt von Erlach, Landvogt zu Lenzburg
Archivalienart:Urkunde
 

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