FA von Hallwyl, Urkunden, 1515.02.22 Untervogt Wener Beringer von Othmarsingen beurkundet als Urteil des Gerichtes der Grafschaft Lenzburg im Streite der Bauernsame von Egliswil mit Junker Kaspar von Hallwyl wegen Weihern, dass die von Hallwyl bei dem Weiher im Manzenbach, den sechs Weihern und de

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1515.02.22
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:22.02.1515
Titel:Untervogt Wener Beringer von Othmarsingen beurkundet als Urteil des Gerichtes der Grafschaft Lenzburg im Streite der Bauernsame von Egliswil mit Junker Kaspar von Hallwyl wegen Weihern, dass die von Hallwyl bei dem Weiher im Manzenbach, den sechs Weihern und dem neuen im Schlatt bleiben, die Manzenbachweiher aber niedern und Einschläge und sonstige neue Weiher abtun sollen
Siegler:Obervogt Jakob von Stein
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=645575
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern