FA von Hallwyl, Urkunden, 1531.06.05 Philipp Brunner von Glarus, eidgenössischer Landvogt im Thurgau, fällt vor dem Landgericht zu Frauenfeld einen Spruch im Streit zwischen Kaspar von Hallwyl einerseits und den Anwälten der Gemeinde Ermatingen anderseits, um die Frühmesspfrund der Kirche zu Ermst

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1531.06.05
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:05.06.1531
Titel:Philipp Brunner von Glarus, eidgenössischer Landvogt im Thurgau, fällt vor dem Landgericht zu Frauenfeld einen Spruch im Streit zwischen Kaspar von Hallwyl einerseits und den Anwälten der Gemeinde Ermatingen anderseits, um die Frühmesspfrund der Kirche zu Ermstingen, deren Heimfall an ihn und seine Hausfrau der Kläger verlangt gemäss dem, von den vier Orten neulich ausgegangenen Abschied, doch ist er bereit dem jetzigen Inhaber den Pfrundnutzen Zeit seines Lebens zu belassen
Bemerkungen:Abschrift der Herrschaftsschreiber Hallwyl, 29.04.1789
Archivalienart:Urkunde
 

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