FA von Hallwyl, Urkunden, 1535.12.02 Entscheid von Schultheiss, Rat und Zweihundert von Bern in der Beschwerde Hartmanns von Hallwyl für sich, seinen Bruder Kaspar sowie für Burkhart von Hallwyl wegen der ihnen durch obrigkeitlichen Erlasse zugefügten Eingriffe in ihre niedere Gerichtsbarkeit, wie

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1535.12.02
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:02.12.1535
Titel:Entscheid von Schultheiss, Rat und Zweihundert von Bern in der Beschwerde Hartmanns von Hallwyl für sich, seinen Bruder Kaspar sowie für Burkhart von Hallwyl wegen der ihnen durch obrigkeitlichen Erlasse zugefügten Eingriffe in ihre niedere Gerichtsbarkeit, wie sie ihren Vorgesetzten im Vertrag vom 7. Februar 1504 zugesichert worden war. Den Junker von Hallwyl werden die in obgenanntem Vertrag zuerkannten Bussen belassen mit Vorbehalt jedoch eines Aufsichtsrechtes über deren richtigen Bezug sowie mit Vorbehalt aller Bussen, die Zeremonien und Kirchenbräuche betreffend
Siegler:Stadt Bern
Archivalienart:Urkunde
 

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