FA von Hallwyl, Urkunden, 1570.11.11 Die Gemeinde Meisterschwanden verpflichtet sich, jährlich 5 Mütt Kernen Bodenzins an ihre Twingherren und Junkern von Hallwyl zu entrichten für eingeschlagene Gemeindewerkgüter (Allmende) an verschiedenen namentlich aufgeführten Orten ihres Gemeindegebietes, 15

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1570.11.11
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:11.11.1570
Titel:Die Gemeinde Meisterschwanden verpflichtet sich, jährlich 5 Mütt Kernen Bodenzins an ihre Twingherren und Junkern von Hallwyl zu entrichten für eingeschlagene Gemeindewerkgüter (Allmende) an verschiedenen namentlich aufgeführten Orten ihres Gemeindegebietes
Siegler:Albrecht von Erlach, Landvogt zu Lenzburg
Archivalienart:Urkunde
 

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