BB VIb Landwirtschaft, 1826-1978 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Signatur:BB VIb
Titel:Landwirtschaft
Entstehungszeitraum:1826 - 1978
Zusätzliche Begriffe:Agriculture

Angaben zur Benutzung

Bemerkungen:Vgl. Verwaltungsgeschichte

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Das vorliegende Inventar erschliesst den Pertinenzbestand BB VIb, welcher die Aktivitäten der bernischen Staatsverwaltung im Bereich Landwirtschaft nach 1831 dokumentiert.

Das Schriftgut des Bestandes reicht zeitlich bis in die Jahre um 1920, vereinzelt bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Geschäftsakten der Landwirtschaftsdirektion ab 1931, nach einer neuen Registratur, im Provenienzbestand BB 12.1: Landwirtschaftsdirektion; Direktionssekretariat abgelegt sind. Es bestehen somit in den 20er Jahren beträchtliche Lücken in der Aktenüberlieferung.

Die aktuelle Erschliessung berücksichtigt im Wesentlichen die gewachsenen Strukturen des Archivbestandes, welcher thematisch wie folgt gegliedert ist:

1. Allgemeines
2. Ackerbau (Landbau)
3. Vieh- und Pferdezucht (Tierzucht)
4. Landwirtschaftliches Schul- und Bildungswesen
5. Hagelschäden / Hagelversicherung
6. Viehentschädigungs- und Pferdescheinkasse
7. Hufschmiede und Hufbeschlagsanstalt
8. Zehnten, Bodenzinse, Getreidevorräte, Getreide- und Naturalienmarkt
9. Alpwirtschaft
10. Rechnungswesen (1889-1949)
11. Land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaftsverkehr (1918-1924)
12. Viehseuchenpolizei (1900-1953)

Aufschluss über die Herkunft des Schriftgutes im Bestand BB VIb - es handelt sich dabei ausnahmslos um Aktenmaterial staatlicher Instanzen - geben die nachfolgenden verwaltungsgeschichtlichen Informationen. Diese vermitteln eine Übersicht über die für den Bereich Landwirtschaft zuständigen Verwaltungsbehörden und Institutionen (Zeitraum ihrer Tätigkeit, hierarchische Stellung und Kompetenzen), und sie sind durch entsprechende Hinweise zur Akten- und Archivlage ergänzt (Berücksichtigung anderer Archivbestände etc.).

Es ist vorab festzuhalten, dass das Landwirtschaftswesen in der bernischen Staatsverwaltung bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts lediglich ein Geschäftszweig des Departements des Innern bzw. der Direktion des Innern (ab 1846) war. Eine eigenständige Landwirtschaftsdirektion besteht erst seit 1887.

Nach der politischen Umwälzung von 1831 wurde die Behandlung landwirtschaftlicher Fragen (Ackerbau und Viehzucht) durch das Organisationsgesetz vom 8. November 1831 dem Departement des Innern übertragen, welches zugleich für die Volkswirtschaft im allgemeinen, das Sanitätswesen sowie das Gemeinde- und Armenwesen zuständig war. In diesem Zusammenhang ist hinsichtlich der Archivierung darauf hinzuweisen, dass sämtliche Akten des Departements bzw. der Direktion des Innern, welche die Landwirtschaft betreffen, gemäss Pertinenzprinzip im vorliegenden Bestand BB VIb integriert wurden (vgl. dazu Einleitung Bestand BB IV). Die allgemeinen Manuale mit den entsprechenden Geschäftseinträgen befinden sich indessen im Bestand BB IV: Inneres und Volkswirtschaft.

Als vorberatendes, beaufsichtigendes und vollziehendes Organ des Departementes des Innern amtete ab 1832 die Kommission für Landeskultur, welcher neben der Verbesserung der Viehzucht, den Pferdezeichnungen, den Viehschauen und dem Ackerbau auch die Jagd und Fischerei sowie die Landesökonomie überhaupt oblag (Staatsverwaltungsbericht 1831/32, S. 12). [Manual der Kommission für Landeskultur s. BB VIb 1,2]

Nach dem Wechsel zum Direktorialsystem im Jahre 1846 wurde die Kommission für Landeskultur aufgelöst (RRB vom 1. Mai 1847). Die Förderung des Ackerbaus und der Viehzucht wurde als Bestandteil des Volkswirtschaftswesens, neben Sanitäts-, Gemeinde- und Armenwesen, der neuen Direktion des Innern übertragen (Organisationsgesetz vom 25. Januar 1847). - Die Landwirtschaftsgeschäfte (Landeskultur) wurden dabei von Beginn weg in ein separates Manual eingetragen (s. BB VIb 2,3); im zentralen Direktionsmanual (BB IV 39 ff.) sowie in der 1873 anschliessenden Geschäftskontrolle O: Verschiedenes (BB IV 250 ff.) befinden sich nur vereinzelte Einträge.
Im Herbst 1850 trat in der Geschäftsführung der Direktion des Innern insofern eine Änderung ein, als die Regierung auf Grundlage des grossrätlichen Dekrets über die Organisation der Direktion des Innern vom 23. Mai 1848 eine Kommission der Landwirtschaft und Viehzucht einsetzte. Diese hatte über die ihr von der Direktion zugewiesenen Angelegenheiten Gutachten abzugeben und auch von sich aus den Behörden angemessene Vorschläge zur Hebung und Förderung der Landwirtschaft und Viehzucht sowie zur Verbesserung der diesbezüglichen Gesetzgebung einzureichen. Das Sekretariat der Kommission wurde durch dasjenige der Direktion besorgt (Staatsverwaltungsbericht 1850, S. 18). Die Kommission der Landwirtschaft und Viehzucht wurde 1855 in zwei den Aufgabenbereichen entsprechende Sektionen aufgeteilt (Kommissionsmanual s. BB VIb 3).

Nach 1850 setzte sich der Staat mit Nachdruck für die Förderung des Meliorationswesens (Bodenverbesserung), d.h. der Entsumpfung, Trockenlegung und anschliessenden Kultivierung von sumpfigem oder Überschwemmungen ausgesetztem Land ein. Die bereits eingeleiteten oder angeregten Entsumpfungs- und Gewässerkorrektions-Projekte wurden 1854 der neu geschaffenen Entsumpfungs- und Eisenbahndirektion übertragen. Die diesbezüglichen Akten der Direktion des Innern wurden ihr - mit wenigen Ausnahmen (s. BB VIb 13) - übergeben (Staatsverwaltungsbericht 1856, S. 256); sie werden heute in anderen Archivbeständen aufbewahrt. 1888 wurde das landwirtschaftliche Meliorationswesen der Landwirtschaftsdirektion als ständige Aufgabe zugewiesen (Staatsverwaltungsbericht 1888, S. 215).

Zur staatlichen Landwirtschaftsschule Rütti: Deren Einrichtung, Organisation und Leitung oblag von 1859-1872 der Direktion der Domänen und Forsten (für die fragliche Zeit siehe deshalb auch Bestand BB VIa). 1872 wurde dann die Aufsicht über die landwirtschaftliche Schule von der Direktion des Innern (Abteilung Volkswirtschaft) übernommen.

Durch Regierungsratsbeschluss wurde 1887 in der Direktion des Innern eine selbständige Verwaltungsabteilung „Landwirtschaft“ unter einem eigenen Direktor (Regierungsrat N. Räz) geschaffen - auch „Landwirtschaftsdirektion“ genannt. Das Dekret betreffend die Einteilung und Verwaltung der Direktionen des Regierungsrates vom 22. Mai 1889 trug diesem Umstand Rechnung: Es entstand die Direktion der Forsten und der Landwirtschaft. Im Bereich der Landwirtschaft war die neue Direktion laut Dekret für die Förderung der Land- und Milchwirtschaft, des Reb- und Obstbaus und der Pferde- und Rindviehzucht mit Einschluss der Viehgesundheitspolizei zuständig und hatte im Weiteren die Aufsicht über die landwirtschaftlichen Anstalten.

Forstwesen und Landwirtschaft wuchsen indessen in der gemeinsamen Direktion verwaltungsmässig keineswegs zusammen, vielmehr bestanden für die beiden Geschäftsbereiche weiterhin zwei eigene, voneinander weitgehend unabhängige Verwaltungen, die sich lediglich an der Spitze berührten - was sich auch in der getrennten Aktenregistratur niederschlug. Diese Autonomie der einzelnen Verwaltungen war für das Dekret betreffend die Umschreibung und Organisation der Direktionen des Regierungsrates vom 30. August 1898 wegleitend: Die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung - darunter die Verwaltung des Landwirtschaftswesens - konnten künftig beliebig in 9 Direktionen unter der Leitung eines Regierungsrates vereinigt werden. Das Dekret von 1898 umschreibt den Aufgabenbereich der Landwirtschaftsverwaltung wie folgt: „Ihr liegt die Förderung der Landwirtschaft (Hagelversicherung), des Reb- und Obstbaus, der Viehzucht, mit Einschluss der Viehgesundheitspolizei und des Viehversicherungswesens, sowie die Aufsicht über die landwirtschaftlichen Anstalten ob.“ Bis 1906 war die Landwirtschaft mit dem Gemeindewesen vereinigt, darauf folgte die Jahrzehnte dauernde Kombination mit dem Forstwesen.
Die begriffliche Unterscheidung zwischen „Verwaltungen“ und „Direktionen“ wurde allerdings bald vermischt, indem die Verwaltungen auch als Direktionen bezeichnet wurden (Verwaltung des Landwirtschaftswesens = Landwirtschaftsdirektion).

Der eben geschilderte Sachverhalt wird durch den Erlass der beiden Dekrete über die Organisation der Direktion der Landwirtschaft vom 9. Oktober 1907 und 25. November 1909 bestätigt. Das Organisationsdekret von 1909 legte den Aufbau und die Kompetenzen der Landwirtschaftsdirektion sowie ihre interne Aufgabenverteilung für den restlichen Zeitraum des Bestandes BB VIb fest - lediglich das Hufbeschlagswesen kam 1913 noch dazu.

Abschliessend einige kurze Informationen für die Benutzung folgender Spezialgebiete des Bestandes BB VIb:

Hagelversicherung: Dieser Geschäftszweig wechselte mit dem Dekret betreffend die Umschreibung und Organisation der Direktionen des Regierungsrates vom 30. August 1898 von der Direktion des Innern zur Landwirtschaftsdirektion; die Akten sind indessen bereits ab 1886 in BB VIb aufgenommen.

Hufbeschlagswesen: Die Aufsicht darüber wurde bis 1912 von der Direktion des Innern geführt und - wie erwähnt - auf Jahresbeginn 1913 der Landwirtschaftsdirektion übertragen.

Die Archivalien betreffend Zehnten, Bodenzinse, Getreidevorräte, Getreide- und Naturalienmarkt stammen im Wesentlichen aus der kantonalen Finanz- und Domänenverwaltung (vgl. auch BB VII).

Land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaftsverkehr: Ab 1918 beaufsichtigte ein spezielles, der Landwirtschaftsdirektion unterstelltes Büro den land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaftsverkehr (vgl. dazu Verwaltungsbericht der Landwirtschaftsdirektion 1918, S. 154)

Viehseuchenpolizei / Viehgesundheitspolizei: Sie gehörte bis 1891 zum allgemeinen Sanitätswesen, welches der Direktion des Innern oblag (s. darum Bestand BB XI Sanitätswesen 1831 ff.) Das Dekret vom 22. Mai 1889 über die Einteilung und Verwaltung der Direktionen teilte die Viehgesundheitspolizei der Direktion der Landwirtschaft zu. Die Geschäftsübergabe sollte auf 1. Februar 1891 erfolgen. Mit Rücksicht auf die Personalverhältnisse betreute aber die Direktion des Innern den Geschäftszweig interimistisch während weiterer zwei Jahre. (Zeitpunkt der Geschäftsübergabe: 17. April 1893; s. Verwaltungsbericht der Landwirtschaftsdirektion 1893, S. 355). Die Archivierung der Direktionsakten zur Viehseuchenpolizei erfolgte gemäss Pertinenzprinzip weiterhin im Bestand BB XI. 1902 wurde die Geschäftsführung vom neu geschaffenen Kantonstierarztamt übernommen, dessen bisher abgelieferten Akten in BB VIb aufbewahrt werden.

Bern, im Oktober 1993 / Hu

 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:Fortsetzung siehe:
BB 12 Landwirtschaftsdirektion, 1901-1994 (Bestand)
 

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