FA von Hallwyl, Urkunden, 1582.12.31 Statthalter und Rat der Stadt Bern gewähren ihrem Bürger Antoni von Luternau auf sein Ansuchen ein Vidimus einer Erkenntnis von Schultheiss und Rat vom 27. April 1545. Danach weisen diese ein von Heini Pfeiffer von Boniswil im Namen der Bauersame von Leutwil vo

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1582.12.31
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:31.12.1582
Titel:Statthalter und Rat der Stadt Bern gewähren ihrem Bürger Antoni von Luternau auf sein Ansuchen ein Vidimus einer Erkenntnis von Schultheiss und Rat vom 27. April 1545. Danach weisen diese ein von Heini Pfeiffer von Boniswil im Namen der Bauersame von Leutwil vorgebrachtes Gesuch ab, den zwischen Augustin von Luternau als Twingherren zu Birrwil und Kaspar und Hartmann von Hallwyl als Twingherren zu Leutwil und den Bauernsamen der beiden Gemeinden daselbst über die streitigen Twingsmarchen und Feldfahrten geschlossenen Vertrag wegen angeblicher Uebervorteilung der Bauern von Leutwil aufzuheben, da dieser durch ehrbare Leute nach dreimaliger Bezahlung zwischen den Parteien zu aller Zufriedenheit zu Stande gebracht worden sei
Siegler:des Vidimus: Statthalter und Rat der Stadt Bern
Bemerkungen:Siegel fehlt
Archivalienart:Urkunde
 

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