Bez Oberhasli A 13, E.4 Das Gericht zu Hasle urteilt im Streit zwischen Bottigen sowie Guttannen und Boden, dass alle Leichen über das Bottigerfeld geführt werden dürfen, jedoch möglichst ohne Schaden, 1637.12.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Bez Oberhasli A 13, E.4
Titel:Das Gericht zu Hasle urteilt im Streit zwischen Bottigen sowie Guttannen und Boden, dass alle Leichen über das Bottigerfeld geführt werden dürfen, jedoch möglichst ohne Schaden
Inhalt:Bottigen hat verlangt, dass mit den Leichen Auswärtiger die Landstrasse benützt werde. Die Antworter berufen sich auf den Brief vom 12. Mai 1615 und drohen, auswärtige Leichen liegen zu lassen, so dass die Landschaft sie abtransportieren muss
Entstehungszeitraum:04.12.1637
Bemerkungen:SSRQ Bern II/7, S. 225-226, Bemerkungen (Nr. 144)
Archivalienart:Urkunde
 

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